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   BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 727/81   

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https://dejure.org/1987,2893
BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 727/81 (https://dejure.org/1987,2893)
BVerfG, Entscheidung vom 16.02.1987 - 1 BvR 727/81 (https://dejure.org/1987,2893)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Februar 1987 - 1 BvR 727/81 (https://dejure.org/1987,2893)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Einstandspflicht des Arbeitgebers (Trägerunternehmens) für die ausreichende finanzielle Ausstattung seiner Unterstützungskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterstützungskasse - Arbeitgeber - Trägerunternehmen

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 828
  • DB 1987, 1260
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 727/81
    Es ist nicht willkürlich, wenn der Bundesgerichtshof in verfassungskonformer Auslegung des § 554b ZPO der Revision der Beschwerdeführerin keine Aussicht auf Erfolg und der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung beigemessen hat (vgl. BVerfGE 54, 277 [285] - Plenum - ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 727/81
    Die teilweise unterschiedlichen Begründungen des Bundesarbeitsgerichts, die dieses Ergebnis tragen, können unter Anlegung des eingeschränkten Prüfungsmaßstabs des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 18, 85 [91 ff.]; 42, 133 [148 f.]) nicht beanstandet werden, da sie im Ergebnis keine Auslegungsfehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen.
  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 727/81
    Es ist mit der Idee der materiellen Gerechtigkeit, die Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips ist (BVerfGE 49, 148 [164] m.w.N.), nicht zu vereinbaren, wenn es dem Arbeitgeber nach Entgegennahme der Betriebstreue des Arbeitnehmers gestattet wäre, die Gegenleistung mit dem Hinweis zu verweigern, die Unterstützungskasse sei nicht leistungsfähig und er selbst habe sich zu gar nichts verpflichtet.
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 727/81
    Das Vermögen selbst, das hier allein durch die gerichtliche Auferlegung einer Verbindlichkeit beeinträchtigt sein könnte, genießt diesen Schutz nicht (BVerfG, Beschluß vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - Umdruck zu B I 1 der Gründe m.w.N., der als Anlage diesem Beschluß beigefügt ist und auf dessen Inhalt verwiesen wird).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 727/81
    Ebensowenig ist die arbeitsrechtliche Gleichbehandlung der Versorgungsleistungen aus Pensions- und Unterstützungskassen verfassungsrechtlich zu beanstanden; denn sie läßt die bestehenden wichtigen Unterschiede, insbesondere steuerrechtlicher Art, unberührt (vgl. BVerfGE 68, 287 [301 ff.]; Umdruck BVerfGE a.a.O. zu B I 3 b der Gründe).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 727/81
    c) Art. 3 Abs. 1 GG gebietet nicht, die Beschwerdeführerin aufgrund des bei Unterstützungskassen üblichen Ausschlusses des Rechtsanspruchs den Arbeitgebern ohne Zusage betrieblicher Altersversorgungsleistungen gleichzubehandeln; denn nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besitzen auch die vom Arbeitgeber in Aussicht gestellten Versorgungsleistungen über eine Unterstützungskasse grundsätzlich Rechtsanspruchscharakter (BVerfGE 65, 196 [210 f.]; BVerfG a.a.O. Umdruck zu B I 3 c; B II 2 der Gründe).
  • BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73

    Wahlwerbung

    Auszug aus BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 727/81
    Die teilweise unterschiedlichen Begründungen des Bundesarbeitsgerichts, die dieses Ergebnis tragen, können unter Anlegung des eingeschränkten Prüfungsmaßstabs des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 18, 85 [91 ff.]; 42, 133 [148 f.]) nicht beanstandet werden, da sie im Ergebnis keine Auslegungsfehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen.
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 727/81
    Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG käme nur in Betracht, wenn ein Gericht die Pflicht zur Revisionszulassung willkürlich außer acht ließe (BVerfGE 67, 90 [94 f.] m.w.N.).
  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 818/87

    Nachhaftung eines Komplementärs einer Kommanditgesellschaft

    Erfüllt die von einem Arbeitgeber getragene Unterstützungskasse die Versorgungsverbindlichkeiten nicht, so muß der Arbeitgeber selbst dafür einstehen (BVerfG Beschluß vom 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskasse, zu II 1 c der Gründe; BVerfG Beschluß vom 16. Februar 1987 - 1 BvR 727/81 - AP Nr. 13, aaO, zu 2 d der Gründe; der Senat in ständiger Rechtsprechung: BAGE 25, 194, 202 f. = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskasse, zu II 3 der Gründe; 32, 56 = AP Nr. 9, aaO, zu I 3 der Gründe).
  • LAG Hamm, 16.01.1990 - 6 Sa 2384/87

    Betriebsübergang; Ruhegeld; Ausfallhaftung; Schuldübernahme

    Diese Rechtsprechung ist vom BVerfG bestätigt worden (BVerfG DB 1987 S. 1260 = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

    Anderenfalls muß er selbst den Versorgungsberechtigten gegenüber einstehen (BAG DB 1971 S. 920 = AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen, DB 1987 S. 2414 = AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BVerfG DB 1987 S. 1260 = AP Nr. 13, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99
    Ob sie sich noch der Unterstützungskasse bedienen kann (vgl. zur Problematik Blomeyer, BetrAVG, 2.A., Einl. Rdnr. 935 m.w.N.), kann dahinstehen, weil die Frage des Bestehens eines unmittelbaren Anspruchs gegen die Unterstützungskasse nichts daran änderte, dass die beklagte Partei Versorgungsschuldnerin ist (Steinmeyer, Betriebliche Altersversorgung und Arbeitsverhältnis, S. 175; vgl. auch BVerfG 16.02.1987 - 1 BvR 727/81 - zur Leistungsverpflichtung des Arbeitgebers bei Unterstützungskassenversorgung) und dass daher ihr gegenüber der Inhalt der Versorgungsanwartschaft geklärt werden kann.
  • BVerwG, 06.04.1989 - 7 B 138.88

    Rechtsmittel

    Das Bundesarbeitsgericht geht in einer in Jahrzehnten entwickelten Rechtsprechung ständig (BAGE 24, 177; 46, 80 [BAG 05.06.1984 - 3 AZR 66/83] ; 48, 258 [BAG 18.04.1985 - 6 ABR 19/84] ; Urteil vom 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - ) und - insoweit - mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] ; 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] ; Beschlüsse der 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 und 1 BvR 727/81 - und vom 24. Februar 1987 - 1 BvR 1667/84 - ) davon aus, daß die Ausschlußklausel der betrieblichen Unterstützungskassen nur als ein an triftige Gründe gebundenes Widerrufsrecht ausgeübt werden kann.
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